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Blockiert werden können Bahnpläne kaum

Christian Rath
  • Di, 03. Juni 2003
    Südwest

     

Wo das dritte und vierte Gleis verlaufen wird, diktiert den Gemeinden weitgehend das Eisenbahnbundesamt / Der Regierungspräsident in einer Doppelrolle.

FREIBURG. Wenn die Bahn AG neue Strecken baut, verlieren Kommunen einen Teil ihrer Planungshoheit. Die Gemeinden und Städte an der Trasse werden zwar bei der Planfeststellung angehört, ihre Bebauungspläne können jedoch eine neue Schienenstrecke weder verhindern noch gestalten. Wie beim Bau einer Fernstraße oder eines Kraftwerkes hat die überörtliche Fachplanung Vorrang. Zu spüren bekommen dies derzeit die Städte und Gemeinden entlang der Oberrheinbahn, die von Karlsruhe bis Basel um ein drittes und viertes Gleis erweitert wird.

Als die Bahn noch Behörde war, durfte sie die Planfeststellung selbst vornehmen. Nach der Privatisierung ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) in Bonn zuständig, das über eine Außenstelle in Karlsruhe verfügt. Bei Vorhaben in Südbaden arbeitet das EBA eng mit dem Regierungspräsidium (RP) Freiburg zusammen, das als Anhörungsbehörde an der Planfeststellung mitwirkt. Das RP legt die Pläne in den ...

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