Vor 30 Jahren zügelte das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts den überwachungshungrigen Staat. Datenschützer Thilo Weichert über dessen heutige Bedeutung im Interview.
George Orwells Vision 1984 wurde in Deutschland bereits 1983 in weiten Teilen verhindert: Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zügelte den überwachungshungrigen Staat. Der frühere Freiburger Landtagsabgeordnete der Grünen und heutige Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist froh um das Urteil, das im Dezember vor 30 Jahren gefällt wurde – heute vielleicht mehr als je zuvor.
BZ: Wir hatten den Gesprächstermin per E-Mail vereinbart. Ist das überhaupt noch ratsam, in Zeiten von Prism & Co.?
Weichert: Natürlich. Moderne Kommunikation ist unerlässlich. Nur sollte man sich gut überlegen, welche Daten und Informationen man wie verschickt und was wo veröffentlicht.
BZ: Sehen Sie darin nicht die Gefahr, dass die Bürger ihr Verhalten anpassen? Die Sorge davor war ja einer der zentralen Gründe für das Volkszählungsurteil.
Weichert: Dieses Panoptikum haben wir bereits. Es ist nur eine Frage, wie ausgeprägt wir uns ...