Das hält der Rechtsstaat aus
Die beiden Senate des Verfassungsgerichts streiten über Bundeswehreinsätze im Innern.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts will, dass "Amtshilfe" durch die Bundeswehr auch mit militärischen Waffen möglich ist. Allerdings hat der Erste Senat des Gerichts inzwischen Widerspruch angemeldet, denn er hat genau das 2006 für verfassungswidrig erklärt. Dramatisch ist das nicht.
Konkret geht es um das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz, das seit 2005 den Umgang mit potenziell gefährlichen Passagierflugzeugen regelt. Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, entführte Jets ...