Das "Ja, aber . . ." der Richter
Bundesverfassungsgericht stimmt grundsätzlich für den EU-Reformvertrag und verschärft Kontrollen für die Europapolitik
KARLSRUHE. Die Entscheidung der Verfassungsrichter fiel einstimmig und ist höchstwahrscheinlich ein Kompromiss zwischen europafreundlichen und -kritischen Richtern: Der EU-Reformvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, doch der Bundestag muss weitere Integrationsschritte besser kontrollieren. Auch das Verfassungsgericht will sich künftig aktiver in die Europapolitik einmischen.
Mit dem 2007 beschlossenen Reformvertrag – auch Lissabon-Vertrag genannt – soll die EU effizientere Strukturen erhalten (siehe Hintergrund). Doch CSU-Querkopf Peter Gauweiler und die Linksfraktion warnten, dass der Bundestag bald nicht mehr ...