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Das "Ja, aber . . ." der Richter

Christian Rath
  • Mi, 01. Juli 2009
    Deutschland

     

Bundesverfassungsgericht stimmt grundsätzlich für den EU-Reformvertrag und verschärft Kontrollen für die Europapolitik

Die Mitglieder des Zweiten Senats des ...bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe  | Foto: ddp
Die Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gestern bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe Foto: ddp

KARLSRUHE. Die Entscheidung der Verfassungsrichter fiel einstimmig und ist höchstwahrscheinlich ein Kompromiss zwischen europafreundlichen und -kritischen Richtern: Der EU-Reformvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, doch der Bundestag muss weitere Integrationsschritte besser kontrollieren. Auch das Verfassungsgericht will sich künftig aktiver in die Europapolitik einmischen.

Mit dem 2007 beschlossenen Reformvertrag – auch Lissabon-Vertrag genannt – soll die EU effizientere Strukturen erhalten (siehe Hintergrund). Doch CSU-Querkopf Peter Gauweiler und die Linksfraktion warnten, dass der Bundestag bald nicht mehr ...

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