Interview
"Bankangestellter kann Rückentattoo stechen lassen"
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Di, 08. Juli 2014, 10:24 Uhr
Deutschland
Ein Arbeitgeber darf bestimmen, ob er Menschen mit sichtbaren Tattoos einstellt oder nicht. Lässt sich der Arbeitnehmer erst während der Anstellung ohne Einverständnis seines Chefs ein Tattoo stechen, kann er nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Was erlaubt ist und was nicht, darüber hat sich Claudia Füßler mit Fachanwalt Alexander Adam unterhalten.
BZ: Herr Adam, aufgrund meiner sexuellen Orientierung darf mich kein Arbeitgeber diskriminieren, ebenso wenig wegen meines Geschlechtes oder meines Glaubens. Aber wegen meines Tattoos? Wo ist der ...