Es muss die Chance auf Klärung geben
Gerichtshof für Menschenrechte hält unanfechtbare Stellung der nichtehelichen Mütter beim Sorgerecht für diskriminierend
STRASSBURG. Unverheiratete Mütter verlieren eine wichtige Vetoposition. Bisher konnten sie ganz allein entscheiden, ob sie mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen oder nicht. Diese einseitig starke Stellung der Mütter muss nun geändert werden, fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Jedes dritte Kind in Deutschland wird inzwischen unehelich geboren, das sind rund 200 000 Kinder pro Jahr. Bisher hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das heißt, sie kann entscheiden, wo das Kind lebt, welche Schulart es besucht oder ob eine wichtige ...