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22. September 2010
Mütter müssen früher wieder arbeiten
Die Dauer des Betreuungsunterhalts nach einer Scheidung hängt von vielen Faktoren ab.
Große Umstellungen und Unsicherheiten brachte die Reform des Unterhaltsrechts auch für die Mütter schulpflichtiger Kinder. Es ist zwar klar, dass sie nach einer Scheidung schneller als früher wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen sollen. Wie lange sie dann aber Betreuungsunterhalt verlangen können, hängt ganz vom Einzelfall ab.
Bis 2008 galt ein übersichtliches Altersphasen-Modell. Die geschiedene Mutter (oder der Vater) durfte sich ganz der Erziehung des Kindes widmen, bis dieses die zweite Grundschulklasse absolviert hat. Vom achten Lebensjahr des Kindes an konnte der unterhaltspflichtige Ehemann von der Mutter eine Teilzeittätigkeit erwarten, vom 15. Lebensjahr an einen Vollzeitjob. Wegen dieser Jahreszahlen sprach man auch vom 0-8-15 Modell.
Seit 2008 kann sich die unterhaltsberechtigte Mutter nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes gegen eine Erwerbstätigkeit entscheiden. Wie es danach weiter geht, hängt sehr stark davon ab, welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung vor Ort bestehen. Dabei wird aber auch bei guten Kita-Angeboten "keineswegs ein abrupter, übergangsloser Wechsel zu einer Vollzeittätigkeit" verlangt. Dies erklärte jetzt die BGH-Richterin Beatrix Weber-Monecke bei der DAV-Tagung zum Unterhaltsrecht in Berlin.
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Außerdem können noch kind- und elternbezogene Gründe für eine verzögerte oder reduzierte Aufnahme von Erwerbsarbeit sprechen. Wenn Kinder etwa chronische Krankheiten oder Behinderungen haben, ist der persönliche Betreuungsbedarf größer. Außerdem kann auch die zu Ehezeiten getroffene Vereinbarung einer bestimmten Arbeitsteilung dazu führen, dass die Mutter länger als drei Jahre beim Kind zu Hause bleiben kann.
Doch auch fast drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform herrscht noch große Verunsicherung. Früher kritisierten die Anwälte das Altersphasenmodell, weil es dem Einzelfall nicht gerecht werde. Jetzt ärgern sich viele Juristen, dass Gerichtsentscheidungen kaum noch zu prognostizieren seien. "Es gibt viel weniger außergerichtliche Einigungen, weil wir nicht mehr wissen, wie wir die Mandanten beraten sollen", sagte Ulrike Börger, Familienrechts-Expertin der Bundesrechtsanwaltskammer. "Außerdem sind Kinder praktisch nicht mehr gesund", fügte Börger etwas sarkastisch hinzu. Wenn eine Mutter länger Betreuungsunterhalt bekommen möchte, liege es nahe, jede Hippeligkeit des Kindes als psychische Störung, etwa als Hyperaktivitäts-Syndrom, attestieren zu lassen. Viele Juristen fordern deshalb schon ein neues Altersphasenmodell. Doch die in Berlin anwesenden BGH-Richter winkten ebenso ab wie Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wollen die Dauer des Betreuungsunterhalts weiter vom Einzelfall abhängig machen.
Autor: Christian Rath
