Account/Login

Bundesverfassungsgericht

Neonazi darf seine Kinder nicht sehen

Christian Rath
  • Do, 24. Januar 2013
    Deutschland

Verfassungsgericht urteilt.

KARLSRUHE. Der Rechtsextremist Markus Privenau darf seine Söhne nicht sehen. Das Verfassungsgericht hat jetzt auf Klage der Mutter eine Umgangsregelung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden aufgehoben. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel