Bundesregierung verteidigt Hartz-IV-Sanktionen in Karlsruhe / Richterin deutet an, dass die genaue Umsetzung ein Problem sein könnte.
Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bisher drohen Arbeitslosen Kürzungen, wenn sie beispielsweise eine zumutbare Arbeit ablehnen oder einen Termin nicht wahrnehmen. Anlass der Verhandlung in Karlsruhe ist ein Fall aus Erfurt.
Einem ausgebildeten Lagerarbeiter war ein Job im ...