Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
21. Juli 2010 07:35 Uhr
Missbrauchsskandal
Birnau – Terra Incognita für Zollitsch?
Hat Robert Zollitsch im Fall Birnau die Anti-Missbrauchs-Leitlinien der Bischofskonferenz nicht befolgt? Sein Ordinariat redet lieber über andere Dinge.
"Wo immer nämlich ein Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben", hat Freiburgs Erzbischof Robert Zollitsch im Februar bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erklärt. Er ist ihr Vorsitzender. "Wir deutschen Bischöfe drängen darauf, dass die früheren und teils lange zurückliegenden wie natürlich alle neueren Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen aufgeklärt werden."
Das Drängen ist seither mal mehr, mal weniger deutlich zu spüren. Die Freiburger Pressestelle zum Beispiel ist momentan eher schweigsam. Das war nicht immer so – weshalb es derzeit kaum einen Kirchenredakteur gibt, der nicht weiß, was eine Territorialabtei ist: Die neu benannte "Stabsstelle Kommunikation" hat mit der Erklärung wochenlang Statements garniert. Nur: Wozu?
Im Frühjahr berichteten die BZ und andere Medien über einen Fall von sexuellem Missbrauch, der sich Ende der 60er Jahre am Birnauer Zisterzienserkloster ereignete. Dessen Patres übernehmen seit 1946 rund um Birnau die Seelsorge. In der BZ hieß das Opfer Peter P., der bezichtigte Pater wurde Gregor M. genannt.
Werbung
2006 meldete P. im Rahmen einer Therapie seinen Fall bei der Erzdiözese. Obwohl der Beschuldigte die Tat schriftlich eingeräumt hatte und P. herausfand, dass der Orden von weiteren Missbrauchstaten wusste, konnte M. bis März 2010 in Schübelbach (Bistum Chur) als Pfarradministrator wirken, Kontakt zu Kindern offenbar eingeschlossen. Zum Rückzug kam es erst, als P. dem Geistlichen gedroht hatte, vor der Kirche zu demostrieren.
Wie konnte das passieren? Die Erzdiözese erklärt es mit der Geschichte von der Territorialabtei – einer exotischen Geschichte, die geeignet ist, auch Experten zu verwirren. Weltweit existiert nur noch ein knappes Dutzend solcher Abteien. Und die Erklärung beginnt so: "Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine ,Territorialabtei‘, die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau. Bei einer ,Territorialabtei‘ (. . .) handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung – wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof."
Die Geschichte geht noch weiter, aber an diesem Punkt hatten so gut wie alle Medien in Deutschland und eine Reihe von Kirchenrechtlern den Eindruck, Zollitsch sei für die Vorgänge in Birnau nicht zuständig gewesen. Die Badische Zeitung auch. Schon im März hatte das Ordinariat versichert, man habe sowohl 2006 als auch beim Bekanntwerden neuer Vorwürfe 2010 den Mehrerauer Abt informiert und Konsequenzen gefordert. Da sich das Geschehen 2006 als verjährter Einzelfall dargestellt habe, habe man den Wunsch des Opfers damals respektiert, die Staatsanwaltschaft nicht einzuschalten (für P. stellt sich das anders dar).
Im Juni meldete das Ordinariat: "Mehrere Kirchenrechtsexperten sowie der Abt der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde, haben bereits deutlich gemacht, dass Zollitsch mit Personalentscheidungen und Vorgängen im Kloster Birnau sicher nichts zu tun hatte." Abt Anselm ist seit 2009 im Amt.
Erst langsam wurden an der Aussagekraft der Informationen Zweifel wach. Dass "territorial umschriebene Gebiet" der Territorialabtei gab es, aber offenbar nur in Österreich. Und wenn Erzbischof Zollitsch in Birnau nicht verantwortlich war, warum hat er dann laut Amtsblatt der Diözese die dortige Seelsorgeeinheit im Jahr 2007 neu eingerichtet und den Zisterzienserpater Bruno Metzler zu ihrem Leiter bestellt? Der Kirchenrechtler Georg Bier, Professor an der Freiburger Universität, ist im Frühjahr von der Katholischen Nachrichtenagentur KNA und vom Bistum zum Fall zitiert worden. Nach den Recherchen der BZ korrigierte er sich:
"Die Wallfahrtskirche St. Mariä Himmelfahrt liegt im Gebiet der Erzdiözese Freiburg", auch wenn sie Eigentum des Ordens sei. Zur Seelsorgeeinheit heißt es: "Die Pfarrkuratie gehört zur Erzdiözese Freiburg (. . .), ihr Gebiet ist Teil des Territoriums der Erzdiözese Freiburg. (. . .) Die Seelsorge für die Pfarrkuratie wurde seit der Errichtung im Jahr 1946 den Zisterziensern der Abtei Wettingen-Mehrerau übertragen. Diese Übertragung ist nach can. 520 CIC Sache des zuständigen Erzbischofs, hier also des Erzbischofs von Freiburg. (. . .). Zuständiger Oberhirte für die Gläubigen bleibt der Erzbischof von Freiburg."
Auch ein Gutachten des renommierten US-Kirchenrechtlers und Missbrauchsexperten Thomas P. Doyle liegt der BZ vor. Er wurde von Skydaddy’s Blog angefragt. Tatsächlich folgte auch er zunächst der Argumentation des Diözese, korrigierte dann aber seine Meinung ebenfalls.
Haben sich die Verantwortlichen im Ordinariat einfach auch geirrt? Man möchte es gern glauben. Andererseits gilt Zollitsch als Verwaltungsfachmann und nimmt offensichtlich seine übrigen Rechte in Birnau durchaus wahr. Vor allem hätte man bei einem Irrtum eine Aussage erwartet, die wirklich entlastet, zum Beispiel diese: "Die Seelsorgeeinheit Birnau gehört nicht zur Erzdiözese, und Erzbischof Zollitsch trägt für die Betreuung ihrer Gläubigen keine Verantwortung."
Diese Sätze aber sind nie gefallen. Statt dessen entpuppen sich die Formulierungen der Pressestelle als eigentümlich leer – bei näherer Betrachtung wird an den fraglichen Stellen weder etwas Entlastendes noch etwas Falsches gesagt, sondern sozusagen gar nichts: Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört tatsächlich als Priorat zur Abtei Mehrerau. In allen hier wichtigen Aspekten gehört sie aber zur Erzdiözese, samt ihrer Seelsorgeeinheit. Robert Zollitsch mag auch mit Personalentscheidungen und Vorgängen im Kloster Birnau nichts zu tun gehabt haben. Für die Betreuung seiner Gemeindemitglieder durch die Patres war er aber sehr wohl zuständig. Die Stabsstelle Kommunikation kommuniziert nicht falsch, aber irrelevant. Wozu der Aufwand?
Eindeutigere Sätze findet man in den Leitlinien der Bischofskonferenz: "Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese." Das gilt seit 2002. Reichte es 2006 wirklich, den Abt in Kenntnis zu setzen? Nein, antwortet Georg Bier. "Ein bloßes Weiterreichen der Informationen über einen möglichen Täter (und dessen Opfer) an den zuständigen Oberen, zumal wenn dies ohne nachfolgende Kontrolle geschieht, entspräche nicht dem Anspruch der Leitlinien."
Eine nachfolgende Kontrolle scheint es aber nicht gegeben zu haben – und auch sonst wenig Recherche. So musste das Opfer selbst herausfinden, dass es nicht das einzige war – und dass der Orden schon lange von der Neigung seines Peinigers wusste: Zwischen 1966 und 1968 gab es um Birnau offenbar mindestens vier geschädigte Jugendliche. 1968 hielt er sich in Mehrerau auf, auch dort gab es Opfer, schließlich wurde er ins Elsass strafversetzt. 1971 bis 1987 arbeitete er unter Auflagen im Bistum Basel, wo die Übergriffe in Birnau und Mehrerau bei der Einstellung dokumentiert waren. Freiburg wusste angeblich nichts.
Auch im Basler Bistum wurde M. rückfällig. Wurde dem Täter 2006 in Freiburg einfach geglaubt, als er eine Einzeltat behauptete? Und wenn Mehrerau seine Kenntnisse wirklich, anders als gegenüber Basel, jahrzehntelang verschwieg: Wäre es nicht naheliegend gewesen, sich in der Schweiz nach den Erfahrungen zu erkundigen? Das Ordinariat fragte offenbar nicht, sondern beauftragte die Zisterzienser 2007 auch so wieder mit der Seelsorge in Birnau.
Es will auch nicht gewusst haben, dass der Geistliche Anfang der 90er erneut im Kloster Birnau wohnte, von wo aus er wohl auch wieder seelsorgerliche Aufgaben übernahm. Personalreferent in der Erzdiözese war zu diesem Zeitpunkt Robert Zollitsch. Noch in einer Mail vom 23. März 2010 schrieb der Missbrauchsbeauftragte, Domkapitular Eugen Maier, dem Opfer: "Pater Gregor M. hat die Abtei Birnau 1968 verlassen und hielt sich seither nicht mehr in der Erzdiözese Freiburg und nicht mehr in Deutschland auf." Eine ziemlich weitreichende Auskunft. Erst als P. das Gegenteil beweisen konnte, fand auch Maier heraus, dass G. nach 1989 mehrere Jahre in Unterlagen aufgeführt sei. Er entschuldigte sich.
Spätestens jetzt hätte den Verantwortlichen wohl klar sein müssen, dass sie von der Abtei jahrelang zum Narren gehalten worden waren. Kein Wunder: Als das Ordinariat 2006 nach Mehrerau berichtete, amtierte dort noch derselbe Abt wie 1968. Der Orden betreut Zollitschs Schäflein rund um Birnau bis heute.
Als P. kirchenrechtlich sicherstellen lassen wollte, dass sein Peiniger aus dem Verkehr gezogen würde, hieß es, er müsse sich an den Zuständigen am aktuellen Wohnsitz des Beschuldigten wenden. Allerdings war der weder in Chur noch in Freiburg oder Mehrerau in Erfahrung zu bringen. Statt dessen wurde P. vom Abt an einen Anwalt verwiesen, den Pater M. mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut hatte – den Wohnsitz gab aber auch der Advokat nicht preis.
Freiburg hatte sich inzwischen zu P.’s Fall in einer Weise geäußert, die er falsch oder irreführend fand. Am 19. Mai zeigte er nach Pater M. auch Zollitsch und seine Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft an: wegen Verleumdung, Verdacht der Strafvereitelung und der Beihilfe zu sexuellem Missbrauch. Die Nachricht lief bundesweit. Und die Erzdiözese erklärte, was eine Territorialabtei ist – zu weiteren Auskünften stehe man bereit.
Man würde tatsächlich gern erfahren, was das alles bedeutet – das Schweigen, die Mehrdeutigkeiten. Das Schillern, das die Statements des Ordinariats begleitet, wenn man genauer hinschaut: Sie lassen Raum für Lesarten. Nicht immer ist diejenige, die sich öffentlich durchsetzt, auch die, die später Bestand hat. Aber meist waren beide von Anfang an möglich.
Während der Kirchenrechtler Bier sich für die BZ erneut über den Sachverhalt beugte, ließ das Ordinariat einen entsprechenden Fragenkatalog mit der Bitte um Klarstellungen unbeantwortet: "Mit Blick auf das schwebende Verfahren in Konstanz und auf die Urlaubszeit (. . .) haben wir im Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg zur Zeit keine Möglichkeit, solche Detailauskünfte zu geben", schrieb Pressesprecher Robert Eberle der BZ. Sein Büro ist nicht immer so sensibel gewesen. Und bezüglich der Urlaubszeit würde man gern verstehen, warum P. die Fakten zu seinem Fall auch vorher schon allein zusammentragen musste. Manche Fragen hat das Ordinariat ihm bis heute nicht beantwortet.
Kirchenrechtlich ist Peter P. nun direkt im Vatikan vorstellig geworden. Ein Mitarbeiter der Glaubenskongregation wollte der BZ ein laufendes Verfahren weder bestätigen noch dementieren. Allerdings sagte er auch: "Leute, die einfach abtauchen, gibt es eigentlich nicht. Ich glaube, dass wir wissen, wo der (Beschuldigte) ist, und dass das auch der Abt weiß."
Im Fall Oberharmersbach hat der Freiburger Erzbischof gerade "von ganzem Herzen" dafür um Verzeihung gebeten, dass er nicht intensiver nach Opfern und Zeugen gesucht habe. In Birnau ist das offenbar bis heute unterblieben. Wenn Gregor M. auch bei seinem zweiten Aufenthalt von seiner Neigung übermannt wurde, gäbe es womöglich noch nicht verjährte Fälle – aber die Zeit läuft ab. Das Bistum Basel veranlasste nach M.s Rücktritt einen öffentlichen Aufruf, worauf sich dort prompt vier Geschädigte meldeten. Die öffentliche Darstellung der Anzeige allein hat in Birnau bisher niemanden ermutigt, sich von selbst zu melden.
Es wird wohl auch dabei bleiben: Vergangene Woche hat Konstanz das Verfahren gegen M. mangels nicht verjährter Taten eingestellt, das wird laut Südkurier auch für die Vorwürfe gegen Zollitsch erwartet. Ob wenigstens die Staatsanwaltschaft nach Opfern gesucht hat, war Dienstag wegen eines Betriebsausflugs nicht zu erfahren.
Ohne Tat keine Beihilfe: Diesbezüglich kann Erzbischof Zollitsch also gelassen nach vorn blicken. Auch kirchenrechtlich wäre ein etwaiges Versäumnis nach Aussage von Bier wohl nicht justiziabel. Erstens, "weil die Leitlinien ,nur‘ Leitlinien und nicht ein rechtsverbindlicher Text sind". Und zweitens, weil man für Verstöße gegen die Regeln Roms beweisen müsste, dass Zollitsch 2006 tatsächlich wusste, dass Pater M. in den 90ern für die Diözese seelsorgerliche Aufgaben wahrgenommen hat, Zollitsch also zuständig war. Dass er das bei einem Blick in die Akten vielleicht hätte erschließen können, genüge nicht. "Über moralische Verpflichtungen und ihre Beachtung ist damit nichts entschieden", schließt Bier.
Darüber, ob P. anstelle der Geschichte von der Territorialabtei jemals die wesentlichen Antworten auf seine Lebensfragen zu hören bekommt, vermutlich allerdings schon. Es sei denn, irgendjemand mit Einfluss erinnert sich doch noch an zwei weitere von Zollitschs Sätzen: Zu Karfreitag hatte er beklagt, dass in früheren Fällen "der helfende Blick für die Opfer nicht genügend gegeben war. Auch das ist eine leidvolle Realität, der wir uns zu stellen haben."
Mehr zumThema:
- Aktuell: Experten contra Zollitsch
- Ordinariat Freiburg: "Die Vorwürfe sind haltlos" (4. Juni 2010)
- Kommentar: Zollitsch – der falsche Adressat (4. Juni)
- Vorwurf der Beihilfe: Abt verteidigt Zollitsch (4. Juni 2010)
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft:Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg (2. Juni 2010)
- Dokumentation: Stellungnahme der Staatsanwaltschaft (2. Juni 2010)
- Anzeige: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Erzbischof Zollitsch (2. Juni 2010)
- Das Opfer und der Täter: Die Rückkehr des Paters (22. April 2010)
Autor: Jens Schmitz


