Ausländer, die in Deutschland aufwachsen, sind zwar "faktische Inländer", aber trotzdem bei Fehlverhalten nur begrenzt vor Abschiebung geschützt. Darüber sprach Christian Rath mit Verfassungsrichter Ulrich Maidowski.
Ulrich Maidowski (60) ist seit 2014 Richter am Bundesverfassungsgericht. Dort ist er unter anderen für Ausländer- und Asylrecht zuständig. Maidowski wurde auf Vorschlag der SPD nach Karlsruhe gewählt. Zuvor war er Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
BZ: Herr Maidowski, was bedeutet der Begriff "faktische Inländer" genau?
Maidowski: "Faktische Inländer" sind Menschen, die viele Jahre ihres Lebens – häufig ihre gesamte ...