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Faktische Inländer

Verfassungsrichter Maidowski: "Es gibt kein absolutes Recht auf Heimat"

Christian Rath
  • Sa, 05. Januar 2019, 12:30 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Ausländer, die in Deutschland aufwachsen, sind zwar "faktische Inländer", aber trotzdem bei Fehlverhalten nur begrenzt vor Abschiebung geschützt. Darüber sprach Christian Rath mit Verfassungsrichter Ulrich Maidowski.

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Dürfen „faktische Inländer“ eher bleiben, wenn sie an solchen Brauchtumsfesten teilnehmen? Foto: Bernd von Jutrczenka
Ulrich Maidowski (60) ist seit 2014 Richter am Bundesverfassungsgericht. Dort ist er unter anderen für Ausländer- und Asylrecht zuständig. Maidowski wurde auf Vorschlag der SPD nach Karlsruhe gewählt. Zuvor war er Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
BZ: Herr Maidowski, was bedeutet der Begriff "faktische Inländer" genau?
Maidowski: "Faktische Inländer" sind Menschen, die viele Jahre ihres Lebens – häufig ihre gesamte ...

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