Die Armen als Richtschnur
Die Regierung muss sich beim Hartz IV-Regelsatz an der Verbrauchsstichprobe orientieren.
BERLIN. Die Bundesregierung kann nicht nach Gutdünken entscheiden, wie viel Geld ein Langzeitarbeitsloser oder Empfänger von Sozialhilfe bekommen muss, um sein Existenzminimum zu sichern. Sie hat sich an der "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" (EVS) zu orientieren, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre erhebt. Das Arbeitsministerium hat die Zahlen ausgewertet und kommt genau auf den aktuell geltenden Grundbetrag für Alg-II- Empfänger.
Den Sommer 2004 hat die SPD in äußerst schlechter Erinnerung. Damals führte die so genannte Hartz-IV-Reform vor allem in den neuen Ländern zu ...