Über Schutz der Primaten wird doch abgestimmt
Gericht widerspricht Parlament.
BASEL (sda). Die baselstädtische Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" kommt doch an die Urne. Das kantonale Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheißen gegen einen Beschluss des Großen Rates vom Januar 2018, der sie für rechtlich unzulässig erklärt hatte. Das Verfassungsgericht hat mit Urteilsdatum vom 15. Januar die Initiative an den Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen, wie dem Kantonsblatt zu entnehmen ist.
Den drei Beschwerdeführenden sprach es eine Entschädigung von gut 4000 Franken zu Lasten des Großen Rates zu. ...