Die oberste Strafverfolgungsbehörde geht davon aus, dass Oberst Klein keine Zivilisten in Afghanistan töten wollte.
KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des tödlichen Bombardements von Kundus eingestellt. Oberst Klein und sein Fliegerleitoffizier Markus W. hätten sich nicht ...