Die Promille bewahrten vor höherer Strafe
Geldbuße für Bedrohung.
TITISEE-NEUSTADT (ann). Eine Geldbuße von 300 Mark handelte sich ein 61-jähriger Arbeitsloser aus Neustadt ein, der einen Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) bei einer Personenkontrolle bedrohte. Die Richterin Birgit Reerink vom Amtsgericht Titisee-Neustadt hielt diese Strafe für angemessen, weil davon ausgegangen werden könne, dass die Androhungen unter Alkoholkonsum "nicht ernst gemeint" gewesen seien.
Mit der Aufnahme von Graffitischäden am Bahnhofsgelände seien die beiden BGS-Beamten Mitte August vergangenen Jahres beschäftigt gewesen, als sie von einer Frau um Schutz ...