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Die Sache spitzt sich zu

  • Mi, 01. Oktober 2003
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Zur Klärung muss eine widerstrebende Zeugin zur dritten Verhandlung vorgeführt werden.

HOCHSCHWARZWALD. Zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt reichten nicht aus, um eine banal erscheinende Strafsache zu klären. Die zum Fortsetzungstermin geladene Zeugin erschien nicht, was sie 100 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft kostet. Zum nächsten Termin am Donnerstag wird sie polizeilich vorgeführt.

Dem Angeklagten, ein 23-jähriger Metzger aus einer Umlandgemeinde, wird vorgeworfen, er habe einem Ex-Freund sein Auto überlassen, obwohl er wusste, dass der arbeitslose 19-Jährige keinen Führerschein hat. Bei einer nächtlichen Fahrt im Wohnort der beiden prallte dieser angetrunken mit dem 130 PS starken Mazda aufs ...

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