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Die Sorgen der Briten sind völlig unbegründet

  • Di, 21. Januar 2003
    Computer & Medien

     

Verfügung gegen "Mail on Sunday" gilt nur für Deutschland.

Im Rechtsstreit zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und einem britischen Boulevard-Blatt hat das Hamburger Landgericht klargestellt, dass seine einstweilige Verfügung nur für Deutschland gilt. Das Gericht hatte der Zeitung "Mail on Sunday" mehrere Behauptungen über das Privatleben des Kanzlers untersagt und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht.

Eine Gerichtssprecherin erläuterte dazu am Montag, mit der einstweiligen Verfügung sei es der Zeitung verboten worden, ihre Behauptungen über eine ...

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