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18. August 2012

Die Zeche zahlen die Verbraucher

BZ-GASTBEITRAG:Lüder Gerken beschreibt die Auswirkungen der Subventionen für erneuerbare Energien .

  1. Lüder Gerken Foto: bz

Der für Energiepolitik zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger kritisiert die deutsche Energiepolitik scharf: Deutschland habe die zweithöchsten Strompreise in der EU. Das liegt an den vielen Steuern und Umlagen; sie machen etwa die Hälfte unseres Strompreises aus. Besonders dynamisch entwickelt sich die EEG-Umlage. EEG ist das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Es gibt demjenigen, der Strom aus erneuerbaren Quellen, vor allem Wind und Sonne, herstellt, eine Absatzgarantie. 20 Jahre lang wird er seinen Strom zu einem politisch festgelegten lukrativen Preis, der Einspeisevergütung, los, egal ob Nachfrage vorhanden ist. Er hat also kein Risiko.

Wer reich ist, kann so noch viel reicher werden. Ein Hamburger Millionär hat, wie er freimütig erzählt, vor einigen Jahren ein 2,5-Megawatt-Windrad an der Nordseeküste gekauft. Die kosten heute höchstens drei Millionen Euro. Wenn der Wind ununterbrochen bläst – und das tut er dort – erzielt der Mann täglich Einnahmen von 6000 Euro. Täglich!

Woher kommt das Geld? Angesichts leerer Staatskassen war die Idee unserer Politiker folgende: Nicht der Staat bezahlt diese Subvention, sondern die Stromkunden – über einen Aufschlag auf den Strompreis; das ist die EEG-Umlage. 2009 betrug sie gut ein Cent je Kilowattstunde Strom, 2010 kletterte sie auf zwei Cent, inzwischen beträgt sie 3,6 Cent. Eine Verdreifachung in drei Jahren. 2011 wurden so über 16 Milliarden Euro von den Stromkunden an die Investoren umverteilt, etwa von einem Arbeiterhaushalt mit zwei Kindern an den Hamburger Millionär. Und die EEG-Umlage wird weiter steigen – aus drei Gründen. Erstens: Immer mehr Investoren entdecken die lukrative Einnahmequelle. Und je mehr in erneuerbare Energien investiert wird, desto höhere Summen müssen die Stromkunden an die Investoren bezahlen.

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Zweitens: Neuerdings können Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, sich von der EEG-Umlage zum Teil oder ganz befreien lassen. Die Genehmigungsbehörde hat kurzerhand von den ersten 179 Anträgen 178 genehmigt. Warum werden Großverbraucher verschont? Viele Unternehmen stehen in einem weltweiten Wettbewerb. Die hohen deutschen Stromkosten sind gerade in energieintensiven Branchen ein massiver Wettbewerbsnachteil gegenüber den Konkurrenten etwa aus China oder Russland. Für einige Unternehmen sind die Stromkosten sogar wichtiger als die Lohnkosten. Viele deutsche Unternehmen planen daher, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das geschieht meist unauffällig, so dass die Öffentlichkeit es kaum bemerkt: Statt ein Werk in Deutschland von heute auf morgen zu schließen, tätigt man einfach die jährlichen Neuinvestitionen im Ausland; die Produktion in Deutschland trocknet so langsam aus. Die Ausnahmegenehmigungen schützen zwar deutsche Arbeitsplätze. Wenn aber große Stromverbraucher nicht in die EEG-Umlage einzahlen, ist die Belastung für die übrigen umso höher.

Drittens: Windräder sind sinnvollerweise dort zu bauen, wo der Wind am kräftigsten und am regelmäßigsten bläst. Das ist auf hoher See der Fall. (Windräder im Kaiserstuhl wären eine aberwitzige Ressourcenverschwendung.) Problem nur: Der Strom muss ans Festland. Und da hakt es. Denn die Verlegung der Meereskabel kommt nicht richtig in Gang. Auch die Betreiber von Windrädern im Meer haben den gesetzlichen Anspruch, dass ihr Strom ins Netz eingespeist wird. Wenn das nicht klappt, weil es Probleme mit der Leitung gibt, müssen sie entschädigt werden. Die möglichen Betreiber von Meereskabeln sagen: Wenn wir zahlen müssen, falls unsere Leitungen ausfallen, verlegen wir sie gar nicht erst. Dadurch wankt inzwischen das Ziel der Bundesregierung, dass bis 2020 Windräder im Meer 10 000 Megawatt Strom liefern.

Deshalb bastelt sie derzeit an einer gesetzlichen Regelung, dass die Betreiber von Meereskabeln für Stromunterbrechungen nicht haften, selbst dann nicht, wenn diese sie aus Fahrlässigkeit verschuldet haben. Nur: Wer zahlt dann? Der Staat? Bewahre! Unsere Politiker wollen auch die Entschädigungen auf die Stromkunden abwälzen und dafür die EEG-Umlage weiter erhöhen. Die mögliche Entlastung der Stromkunden, etwa durch Abschaffung der Stromsteuer oder Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom, wird in Berlin nicht einmal ernsthaft erwogen. Die deutsche Bevölkerung ist in breiter Mehrheit für die Energiewende. Sie bekommt, was sie bestellt – und muss dafür bezahlen.

– Lüder Gerken ist Vorsitzender der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik.

Autor: bz


6 Kommentare

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Detlef Wolters

Registriert seit: 25.07.2009

Kommentare: 449

18. August 2012 - 09:24 Uhr

"Ein Hamburger Millionär hat, wie er freimütig erzählt, vor einigen Jahren ein 2,5-Megawatt-Windrad an der Nordseeküste gekauft. Die kosten heute höchstens drei Millionen Euro. Wenn der Wind ununterbrochen bläst – und das tut er dort – erzielt der Mann täglich Einnahmen von 6000 Euro. Täglich!"

Hatte uns ein Hr. B. nicht immer erzählt, das Geld der EEG käme (neben chinesischen Investoren, die verstärkt auch in Europa Windräder vertreiben) hauptsächlich verarmten Handwerksbetrieben in der Solarbranche zugute ?

Sollte etwa hier ein Skandal aufgedeckt werden und Hr. B. Ist Lobbyist Hamburger Millionaere ? Oder ein gut getarnter FDP Lobbyist, der seiner Klientel Traumrenditen verschafft (73% auf das eingesetzte Kapital - pro Jahr !) ? Arbeitet Hr. B. für Großbanken, die mit der Finanzierung von Off-Shore Anlagen Kleinbürger ausnehmen oder gar für die Atomindustrie, die durch die Ausbeutung der ärmeren Bevölkerung soziale Unruhen schüren möchte, um dann mit preiswertem Atomstrom als Retter aufzutreten ?

Hr. B., Sie sind enttarnt ! Legen Sie ihre Verträge offen !

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Dieter Leeb

Registriert seit: 05.03.2010

Kommentare: 535

18. August 2012 - 09:57 Uhr

In diesem Artikel wird die Erzeugung von Strom aus Wind und Photovoltaik vermischt, wobei die Einspeisevergütungen für diese beiden Energiequellen unterschiedlich sind.

Für die Photovoltaik gilt z.B., dass die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung derzeit bereits niedriger ist als der vom Verbraucher zu bezahlende Strom. D.h. bei Einspeisung beim Verbraucher ist es wirtschaftlicher, den Strom an diesen direkt zu verkaufen, als sich der subventionierten Einspeisevergütung zu bedienen. Ein Haken gibt es aber: Beim Direktverkauf von Photovoltaikstrom muss der Nutzer widersinnigerweise auch die EEG-Umlage bezahlen. Dieser Unsinn gehört schnellstens abgeschafft und EEG-Umlagen nur für den Bezug von nicht regenerativ erzeugtem Strom erhoben.

Und noch was: Inzwischen wird schon aus Photovoltaikanlagen erzeugter Strom direkt an Unternehmen z.B. aus der Schweiz verkauft, weil auch dort höhere Erlöse erzielt werden können. Es gibt dabei keine EEG-finanzierte vom Verbraucher getragene Subventionen, sondern es herrschen rein die Gesetze der Marktwirtschaft. Das alles wird von Kritikern der EEG-Förderung gerne unter den Teppich gekehrt und das Ammenmärchen vom unbezahlbaren Strom geschürt.

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Detlef Wolters

Registriert seit: 25.07.2009

Kommentare: 449

18. August 2012 - 11:00 Uhr

@Leeb
"Das alles wird von Kritikern der EEG-Förderung gerne unter den Teppich gekehrt und das Ammenmärchen vom unbezahlbaren Strom geschürt."

Ammenmärchen ?

….Danach bleiben die von den Stromkunden aufzubringenden Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) auch bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) gegenüber dem jetzigen Stand praktisch konstant.
Greenpeace, 2004, EEG 0.58 Cent

Die EEG-Umlage …wird im Preispfad EE-Branche ihr Maximum bei rund 1,4 Ct/kWSh etwa 2013/2014 erreichen.
Bundesverband Erneuerbare Energien, 2009, EEG 1.3 Cent

Der beherzte Zubau der erneuerbaren Energien wird die Umlage dafür auf den Strompreis nur wenig, für den Verbraucher unmerklich steigen lassen.
Dr. Eicke Weber, Direktor des Fraunhofer Instituts fuer Solare Energiesysteme, 2012, EEG 3.35 Cent

Erwarteter Anstieg der EEG für 2013: 5 Cent

Und das heißt ? Wir haben euch belogen oder wir haben keine Ahnung ?

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Petra Simon

Registriert seit: 29.08.2009

Kommentare: 208

18. August 2012 - 13:42 Uhr

Zitat Leeb: "Für die Photovoltaik gilt z.B., dass die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung derzeit bereits niedriger ist als der vom Verbraucher zu bezahlende Strom....." Etc.

Es ist erstaunlich, wieviel Unsinn oder gezielte (?) Faktenverdrehung man in so wenigen Zeilen unterbringen kann. Da unterschlägt man geflissentlich, daß auf die Einspeisvergütung natürlich noch Steuern und Abgaben draufgeschlagen werden müßten, um ihn mit EVU-Strom vergleichen zu können, bzw. daß man ca. 46% vom derzeitigen Netzstrom-Endpreis abziehen muß, um ihn mit der PV-Einspeisung vergleichen zu können.

Da unterschlägt man, daß die derzeitige Einspeisevergütung für NEUE Anlagen natürlich nicht dem entspricht, was man konkret für den PV-Strom aus dem GESAMTEN Bestand zahlen muß: Da eine 20 jährige Garantie auf die Einspeisegebühr ZUM ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME besteht, heißt das z.B., daß natürlich noch 15 Jahre lang eine PV-Anlage 50 ct/kWh einstreicht, die vor 5 Jahren bei diesem Preisniveau installiert wurde. Deswegen kommt die PV-kWh – über alle Preisgruppen der Alt- und Neuanlagen gemittelt – den Stromkunden derzeit auf ca. 35 ct/kWh.

Und gleichzeitig wächst die Neuinstallation explosiv und ungedeckelt an, so daß trotz sinkender degressiver Einspeisevergütung FÜR NEUANLAGEN die PV-Gesamtsumme ebenfalls explodiert. Und das bleibt so für die nächsten 20 Jahre, da die Anlagenbesitzer ein gesetzliches Recht auf die jeweilige Einspeisevergütung über 20 Jahre haben.

Zitat: " Und noch was: Inzwischen wird schon aus Photovoltaikanlagen erzeugter Strom direkt an Unternehmen z.B. aus der Schweiz verkauft, weil auch dort höhere Erlöse erzielt werden können. Es gibt dabei keine EEG-finanzierte vom Verbraucher getragene Subventionen, sondern es herrschen rein die Gesetze der Marktwirtschaft."

Ja, Pustekuchen, "Gesetze der Marktwirtschaft". Reiner Stuß. Selbstverständlich gibt es eine vom Verbraucher getragene Subvention, wenn EE direkt statt übers EEG vermarktet werden. Das nennt sich "Marktprämie" und "Managementprämie" und IST EEG-finanziert. Daß auch gerade dadurch die EE-Kosten derzeit explodieren, ist dem Schreiber offenbar nicht aufgefallen. Das ist nämlich Geld, das denjenigen EE-Einspeisern bezahlt wird, die direkt vermarkten wollen und daher auf die gesicherte EE-Umlage verzichten. Die lachhafte angebliche "Marktfähigkeit" der EE wird also dadurch erreicht, daß jeder, der aus dem Umlage-System aussteigt, für seine "Marktfreudigkeit" aus der anderen Tasche des EEG-Umverteilungsspiels wieder kräftig entlohnt wird:

"Die Marktprämie ist eine im EEG 2012 festgelegte Geldprämie für Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, welche auf den Bezug der EEG-Vergütung verzichten und ihren Strom nach § 33a und § 33b Nummer 1 EEG 2012 direkt an Dritte oder an der Börse vermarkten.... Die Höhe der jeweiligen Marktprämie ergibt sich als Differenz zwischen der für jede Energieform festgelegten Vergütung für Energie aus Wind, Sonne usw. und dem monatlich ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis für Strom". (Wikipedia)

Im fabelhaften planwirtschaftlichen System der EE sind eben IMMER staatliche Stützungen (die der Stromkunde bezahlen muß) nötig, um die EE über Wasser zu halten.

Zitat: "Das alles wird von Kritikern der EEG-Förderung gerne unter den Teppich gekehrt und das Ammenmärchen vom unbezahlbaren Strom geschürt."

Die üblichen Faktenverdrehungen und Täuschungsversuche der EE-Gemeinde, die der Bevölkerung Sand in die Augen streuen wollen, sind wirklich atemberaubend. Wer lesen kann, der lese die aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Übersicht zum EEG der Übertragungsnetzbetreiber und beachte insbesondere den Punkt

1a. Prämienzahlungen nach § 33g, § 33i, § 35 (1a) EEG 1.418.641.448,61

http://www.eeg-kwk.net/de/file/UENB_EEG-Kontostand_2012-07-31.pdf

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Dieter Leeb

Registriert seit: 05.03.2010

Kommentare: 535

18. August 2012 - 17:08 Uhr

@Detlef Wolters: Wir widersprechen uns nicht. Ich rede von jetzt neu zu erstellenden Photovoltaikanlagen, die prinzipiell ohne Inanspruchnahme von einer gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung in dem Bereich einer Wirtschaftlichkeit sind oder in Kürze dahin kommen werden. Selbstverständlich gibt es Unterschiede bei den Anlagegrößen, aber früher oder später wird jede da sein. Mit den von Ihnen genannten Aussagen wurden wir belogen, aber wenn künftig keine Einspeisevergütungen mehr in Anspruch genommen werden, braucht sich auch die EEG-Umlage nicht mehr zu erhöhen, sie wird sogar sinken, wenn die 20 Jahre der ersterstellten Anlagen vorbei sind. Es sei denn, es werden wieder neue Ausnahmen für Grossverbraucher eingeführt.
@Petra Simon: Einen Teil Ihrer Aussage habe ich gerade schon beantwortet (es geht mir nur um Neuanlagen). Warum sie 46% vom Endstrompreis abziehen wollen, um ihn vergleichen zu können, ist mir ein Rätsel - vielleicht können Sie das noch erklären. Die Marktprämie ist zugegebenermassen vorhanden, kann aus meiner Sicht aber entfallen, wenn der Verkauf des EE-Stroms auch ohne sie wirtschaftlich ist. Habe jetzt nicht in den Gesetzen gewühlt, glaube aber nicht, dass die auch im Voraus für die gesamte Laufzeit der Anlagen garantiert wird.

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Bodo Weis  

Bodo Weis

Registriert seit: 26.05.2009

Kommentare: 862

19. August 2012 - 15:08 Uhr

Nein, nicht die Verbraucher, sondern wir alle als Steuerzahler!!
Schaut man sich den Bundeshaushalt 2012 an, Seite 65
„20 größte Steuervergünstigungen des Bundes“
dann fällt einem auf das ca. sieben Positionen etwas mit Energie zu hat.
Also Subventionen, die der STEUERZAHLER bezahlt.
http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2012/html/vsp30.html
Hier wird uns wieder schmackhaft gemacht dass die nächste Verteuerung ins Haus steht und es dazu keine Alternativmöglichkeit gibt.

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