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Kein Beitragsrabatt für Eltern

Christian Rath
  • Fr, 21. Juli 2017
    Wirtschaft

Bundessozialgericht: Gleiche Rentenbeiträge für Eltern und Kinderlose verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

Stützen Eltern die Rentenkasse nicht s...en sie deshalb weniger Beitrag zahlen?  | Foto: Illustration: NLShop (Stock.Adobe.com)
Stützen Eltern die Rentenkasse nicht stärker als Kinderlose – und sollen sie deshalb weniger Beitrag zahlen? Foto: Illustration: NLShop (Stock.Adobe.com)

KASSEL/FREIBURG/WITTNAU. Eltern müssen bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht entlastet werden. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den Rentenbeiträgen verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht erforderlich.

Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg und Wittnau, hinter denen der Familienbund der Katholiken steht: Ulrich Kirchgäßner (Diplompädagoge) und Walburga Ebi-Kirchgäßner (Heilpädagogin) sowie Stephan Schwär (Religionspädagoge) und Andrea Schwär (Krankenschwester). Die Klagen ziehen sich schon seit mehr ...

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