Kein Beitragsrabatt für Eltern
Bundessozialgericht: Gleiche Rentenbeiträge für Eltern und Kinderlose verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.
KASSEL/FREIBURG/WITTNAU. Eltern müssen bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht entlastet werden. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den Rentenbeiträgen verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht erforderlich.
Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg und Wittnau, hinter denen der Familienbund der Katholiken steht: Ulrich Kirchgäßner (Diplompädagoge) und Walburga Ebi-Kirchgäßner (Heilpädagogin) sowie Stephan Schwär (Religionspädagoge) und Andrea Schwär (Krankenschwester). Die Klagen ziehen sich schon seit mehr ...