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Erklär's mir: Was ist das Persönlichkeitsrecht?

Christian Rath
  • Fr, 06. August 2010
    Erklär's mir

     

Jeder Mensch hat seine Eigenschaften, die ihn von anderen Menschen unterscheiden. Hierzu gehört das Aussehen, die Stimme und der Charakter. Alles zusammen ist unsere Persönlichkeit. Diese Persönlichkeit ist besonders geschützt. Ein Fremder darf uns nicht einfach fotografieren, sondern muss vorher um Erlaubnis fragen. Niemand (außer der Polizei) darf heimlich Telefongespräche aufnehmen. Außerdem darf niemand Lügen über andere verbreiten. Sogar wahre Informationen über Dinge, die wir gerne für uns behalten – etwa schlechte Schulnoten oder dass wir beim Klauen erwischt wurden – dürfen nicht einfach herumerzählt werden. Das alles zusammen nennt man Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wenn es im Streitfall nicht anders geht, müssen Richter entscheiden. Beim Gericht kann man zum Beispiel verlangen, dass andere mit dem Tratschen aufhören und dafür eine Entschädigung bezahlen. In ganz schlimmen Fällen muss das Lästermaul viel Geld an den Staat bezahlen oder ins Gefängnis gehen. Manche Menschen müssen sich allerdings mehr gefallen lassen, weil sie als Sportler, Musiker oder Politiker sehr bekannt sind. Bei solchen Prominenten darf auch über private Dinge geredet und von Zeitungen berichtet werden.

Ressort: Erklär's mir

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