Bekommt jemand Taschengeld oder zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein Geschenk, möchte der Staat davon nichts abhaben. Das ist aber keineswegs immer so. Von dem Lohn zum Beispiel, den ein Chef seinem Angestellten zahlt, muss der Angestellte einen Teil an den Staat abführen. Das ist die so genannte Lohnsteuer. Das Geld, das der Staat mit der Lohnsteuer einnimmt, setzt er dann ein, um zum Beispiel Lehrer zu bezahlen oder die Schule zu renovieren.
Eine Steuer fällt auch an, wenn jemand gestorben ist und sein Besitz somit jetzt beispielsweise seinen Kindern gehört. Die sind damit so genannte Erben geworden. Und auf das, was sie vom Verstorbenen bekommen haben – das nennt man die Erbschaft –, erhebt der Staat die Erbschaftsteuer. Das tut er aber nur, wenn die Erbschaft aus viel Geld oder einem großen Haus besteht. Und außerdem unterscheidet der Staat, wie eng man mit dem Verstorbenen verwandt war. Für dessen Ehepartner oder seine Kinder ist die Steuer geringer, als wenn die Erbschaft an Freunde oder einen Nachbarn geht. Wer welchen Teil der Erbschaft bekommen soll, kann man in einem Dokument – man nennt das Papier Testament – bestimmen.
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