Die Polizei in Baden-Württemberg darf keine Corona-Kontaktdaten für strafrechtliche Ermittlungen nutzen. In Ausnahmefällen kann dies aber die Staatsanwaltschaft anordnen.
Die Polizei in Baden-Württemberg darf keine Corona-Kontaktdaten von Restaurantbesuchern zur Strafverfolgung verwenden, aber die ...