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Erziehung statt Abschreckung

Christian Rath
  • Di, 08. Januar 2008
    Deutschland

     

Das Jugendstrafrecht versucht, Haft zu vermeiden und setzt auf Weisungen zum Lebenswandel, soziale Trainingskurse und gemeinnützige Arbeit.

Die Diskussion um das Jugendstrafrecht nimmt kein Ende. Doch viel zu wenig ist bekannt, welche Ziele das gegenwärtige Recht hat und wie es funktioniert. Das Jugendgerichtsgesetz des Bundes geht davon aus, dass fast jeder Jugendliche einmal Straftaten begeht und auch schwerere Jugendkriminalität meist nur eine Episode ist. Das Jugendstrafrecht dient deshalb in erster Linie der Erziehung und nicht der Abschreckung.

Darum sollen Sanktionen wie Haft, die vor allem die Verankerung in kriminellen Subkulturen stärken, nach Möglichkeit vermieden werden. Zunächst versuchen die Richter mit erzieherischen Mitteln auf straffällige Jugendliche einzuwirken. Als Weisung können sie den Besuch bestimmter Orte ...

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