Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte billigt einem Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, eine Entschädigung zu.
STRASSBURG. Eigentlich hat Edgar Lück – ein Vater, der Kontakt zu seiner Tochter haben will – fast alles erreicht. Er hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, der Gesetzgeber hat in seinem Interesse das Bürgerliche ...