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Urteil

EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol

  • dpa

  • Mi, 08. September 2010, 10:02 Uhr
    Deutschland

     

Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden.

Glücksspiele dürfen nach EUI-Recht nicht zu stark geschränkt werden.  | Foto: ddp
Glücksspiele dürfen nach EUI-Recht nicht zu stark geschränkt werden. Foto: ddp
Die höchsten EU-Richter stellten fest, grundsätzlich dürfe ein ...

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