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11. Juni 2010 10:50 Uhr

Angelstreit

Europa hängt am Anglerhaken – Fischereistreit am Oberrhein

Ein elsässicher Angler verirrt sich bei Kehl auf die deutsche Rheinseite und muss dafür büßen. Anders als in Frankreich gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf das schwierige Verhältnis von deutschen und elsässischen Anglern.

  1. Ein Hecht kennt keine Landesgrenze. Foto: fotolia.com/herb

  2. Renald Jundt Foto: BZ

Eigentlich, sagt er, wollte er nur in Ruhe im Rhein angeln. Doch damit hat Renald Jundt Europa seine Grenzen aufgezeigt – und einen Fall provoziert, der im Eurodistrikt Straßburg-Ortenau Wellen schlagen sollte. Wegen Fischwilderei hatte sich der Arbeiter aus dem Elsass einen deutschen Strafbefehl eingehandelt, ersatzweise 30 Tage Knast. Dagegen wehrte er sich – mit Erfolg. Jundts Offenburger Anwalt Joachim A. Schulz sieht die Politik gefordert: "Europa darf nicht wegen fünf Fischen auseinanderbrechen."

Wasserschutzpolizei rückt an

Es war am 7. November vergangenen Jahres, einem Samstag, als der 33-Jährige aus Hilsenheim auf der französischen Rheinseite sein Boot einsetzte. Er fing zwei, drei Fische, dann verließ ihn das Anglerglück. Jundt versuchte es auf Höhe Neuried-Altenheim mehr in der Rheinmitte, dort, wo unsichtbar die Staatsgrenze verläuft. Über dem Angler rollte der Autoverkehr über die Pierre-Pflimlin-Rheinbrücke, die seit sieben Jahren die Ortenau mit dem Straßburger Süden verbindet und als Symbol für die deutsch-französische Freundschaft steht. Doch unter der Brücke war es mit der Freundschaft aus, als die deutsche Wasserschutzpolizei anrückte.

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Anders als zwei weitere französische Anglerboote drehte Jundt nicht ab, sondern blieb, wo er war – guten Gewissens und in der Ansicht, noch auf französischer Seite zu fischen. Weit gefehlt. Nach Darstellung der deutschen Polizei war Jundt ganz klar auf deutscher Seite und daraus ergibt sich eine völlig andere Rechtslage. Anders als in Frankreich, wo freies Angeln nach dem Kauf einer Carte de Pêche seit der Revolution quasi ein Bürgerrecht ist, gelten in Deutschland strenge Vorschriften.

Echolote sind verboten

Wer angeln will, muss eine Prüfung ablegen, braucht einen Jahresfischereischein und zusätzlich eine Berechtigung fürs jeweilige Gewässer – im Falle Jundts das sogenannte Rhein-Los 43. Vom Boot aus dürfen in Deutschland nur Berufsfischer mit Netzen fischen. Und selbst wer eine Angelkarte hat, darf mit maximal zwei Handangeln vom Ufer aus sein Glück versuchen. Elektronische Einrichtungen wie Fishfinder – Echolote zum Aufspüren von Fischschwärmen – sind verboten.

Jundt fischte nicht nur vom Boot aus, er hatte auch drei Angeln und einen Fishfinder in Betrieb. In einem Eimer dümpelten mindestens fünf Fische. Die komplette Ausrüstung im Wert von 700 Euro wurde beschlagnahmt. Für die deutsche Justiz lag ein klarer Fall von Fischwilderei vor: Laut Strafgesetzbuch können dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Ganz so drastisch traf es Jundt nicht. Das Amtsgericht Offenburg schickte ihm einen Strafbefehl über 750 Euro, seine Ausrüstung sollte er zudem abschreiben.

Doch das ließ sich der Elsässer nicht gefallen. Sein Anwalt legte für ihn Einspruch ein und konnte gestern kurz vor einem Prozesstermin einen Kompromiss aushandeln. Gegen eine Geldauflage von 250 Euro zugunsten von Terre des Hommes wird das Verfahren eingestellt, Jundt bekommt seine Ausrüstung zurück. Der französische Angler sieht nun die Politik gefordert: "Es gibt keine Grenzen mehr in Europa, also sollte es auch für die Fischerei keine Grenzen mehr geben." Auch sein Anwalt sieht in dem Fall "ein ganz klares Signal an die Politik hier im Eurodistrikt."

Die Berufsfischer und Angler auf deutscher Rheinseite glauben nicht so recht an eine Annäherung. "Dort drüben geht noch viel, was bei uns verboten ist", sagt etwa Willi Mild, Vorsitzender der Fischerzunft Altenheim. Auch Fritz Anselm aus Neuried ergänzt: "Man meint, Europa sollte gleich sein, das ist es aber nicht." Der 75-Jährige ist seit 1976 Berufsfischer und einer der Pächter des 3,5 Kilometer langen Rheinloses 43, in dem Jundt zum Straftäter wurde.

Die Angler aus Frankreich sind Anselm und seinen Kollegen "schon lange ein Dorn im Auge". Allein von 2004 bis 2009 habe man den Rhein mit jungen Hechten und Aalen für 47 000 Euro bestückt, in den nächsten Tagen würden 20 000 Hechte für 4000 Euro folgen: "Wir setzen die Fische ein, die Franzosen zahlen nix und holen sie raus", ärgert sich Anselm. Er habe sich daher gefreut, "dass die Wasserschutzpolizei ’mal einen erwischt hat."

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Autor: Helmut Seller