Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden – damit ist der Weg für Freie Wähler, Piraten und die NPD frei.
Zwei Monate vor der Europawahl hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die geltende Drei-Prozent-Hürde verfassungswidrig ist. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Gegen die Sperrklausel hatten mehr als 1000 Bürger und 19 kleinere Parteien geklagt – ...