Im Staufener Missbrauchsfall sieht das Regierungspräsidium laut Prüfbericht keine Fehler des Jugendamtes. Aber die Kommunikation der der beteiligten Stellen soll verbessert werden, so der Vorschlag.
Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat als Rechtsaufsicht das Vorgehen des Jugendamtes des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald im Staufener Missbrauchsfall geprüft. Dabei ging es um die Frage, ob das Amt in dem Fall richtig gehandelt hat. Ein neunjähriger Junge ...