Mit den kleinen Geräten mussten sich schon etliche Gerichte beschäftigen – etwa mit der Frage, wer bei einem Fehlalarm den Feuerwehreinsatz bezahlt.
Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldeanlagen besteht in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung bei Neu- und Umbauten seit 23.7.2013 und bei Bestandsbauten seit Anfang 2015. Einzubauen sind die Melder in Räumen, die zum Schlafen bestimmt sind sowie in Rettungswegen hierzu, also im Schlafzimmer und im Flur, bei der Einzimmerwohnung ...