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Feixende Genugtuung als Nutzen: Die AfD agiert wie ein Abmahnverein

Christian Rath
  • Di, 09. Juni 2020, 20:20 Uhr
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BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass ein AfD-kritisches Interview von Horst Seehofer nicht auf der Netzseite seines Ministeriums stehen durfte. Die Rechtspartei siegt in einem Showprozess.

Harscher Kritiker der AfD: Innenminister Horst Seehofer (CSU)  | Foto: Michael Kappeler (dpa)
Harscher Kritiker der AfD: Innenminister Horst Seehofer (CSU) Foto: Michael Kappeler (dpa)
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Die AfD hat beim Bundesverfassungsgericht einen leichten Sieg errungen. Obwohl die Rechtslage klar war, hat das ...

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