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22. Juli 2010 07:23 Uhr

Missbrauchsskandal

Erzbistum erklärt sich erneut zum Missbrauchsfall in Birnau

Nach der Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Robert Zollitsch gehen die Auseinandersetzungen um kirchenrechtliche und moralische Fragen im Fall Birnau weiter.

Einer Darstellung des Freiburger Ordinariats widersprachen am Mittwoch das betroffene Missbrauchsopfer und der US- Kirchenrechtler Thomas P. Doyle.

Hat das Ordinariat Freiburg seinen Verpflichtungen genügt, als es 2006 vom Fall des Ordenspriesters Gregor M. erfuhr, der in den 60er Jahren in Birnau mindestens einen Ministranten missbrauchte? Die Diözese hatte das an den Orden weitergeleitet, aber nicht selbst ermittelt.

Die Diözese hielt gestern auf Anfrage der BZ an ihrer Position fest, dass für die Untersuchung 2006 der Orden des Täters zuständig gewesen sei, nicht das Bistum. Der Geistliche sei in Birnau nicht "unter Gestellung" der Diözese tätig gewesen. Deshalb sei weder nach den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz noch kirchenrechtlich der Erzbischof für die Bearbeitung des Falles zuständig, sondern der Abt. "Zudem gilt es auch zu unterscheiden, ob ein zur Abtei Wettingen-Mehrerau gehörender Täter oder Tatverdächtiger für die Diözese tätig war (also in einem Gestellungsverhältnis oder im Auftrag des jeweils amtierenden Erzbischofs) oder lediglich in der Diözese (das heißt ohne Auftrag und Kenntnis des amtierenden Erzbischofs, z. B. als gelegentlich vom zuständigen Pfarrer herangezogene Aushilfe an Feiertagen)."

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Dem trat prompt der prominente US-Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle entgegen: Der Gestellungsvertrag werde mit dem Orden geschlossen. Danach müsse jeder Priester, der als solcher in der Gemeinde aktiv werde, dem Bischof gemeldet werden und brauche eine Genehmigung– unabhängig davon, wie oft oder kurz ein solcher Dienst ausgeübt werde. Doyle: "Mir ist nicht klar, ob M. der Kirche offiziell als Gemeindepfarrer zugeschrieben war oder nicht. Es spielt keine Rolle. Wenn er in der Gemeinde als Priester tätig war und in irgendeiner Weise mit Laien beschäftigt, hat der Bischof auf allen Gebieten der Priesterschaft Autorität über ihn."

Die Pressestelle beruft sich zudem auf den Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier, den auch die BZ zitiert hatte: "Wenn der Erzbischof von Freiburg im Jahr 2006 Kenntnis erhalten hat von einem Fall, der viele Jahre zurücklag und womöglich schon verjährt war, und wenn der Täter schon lange nicht mehr im Auftrag oder auch nur im Gebiet eines Freiburger Erzbischofs tätig war, wenn der Täter damit für den Erzbischof auch nicht mehr ,greifbar‘ und vielleicht nicht einmal auffindbar war, dann hat er seiner Rechtspflicht genügt, indem er den zuständigen Ordensoberen informierte."

Auch hier widerspricht Doyle: Verjährung spiele für die Frage der Vorermittlungen keine Rolle. "Wenn jemand berichtet hat, dass er als Mitglied einer Diözesangemeinde missbraucht wurde, wie in Birnau, dann hat der Erzbischof unabhängig von der zeitlichen Distanz die Verantwortung, den Fall zu untersuchen. Diese Verantwortung wird vom Abt geteilt. (. ..) Die Verpflichtungen des Erzbischofs gehen über das hinaus, was vom kanonischen Recht gedeckt ist. Als Seelsorger ist er auch dem Opfer verpflichtet."

Um das Opfer will sich das Ordinariat gekümmert haben: "Er bat uns um Mitteilung, ob Pater G. noch lebe und wie er erreichbar sei", schreibt die Pressestelle. Die Auskünfte habe man umgehend ermittelt. "Das Opfer hat uns dann mitgeteilt, dass er in Kontakt sei mit Pater G., Termin und Ort für die Begegnung seien vereinbart. Mit dem Opfer sind wir so verblieben, dass er sich erneut an uns wendet, wenn die Begegnung nicht zustande kommt oder nicht zu seiner Zufriedenheit verläuft. Wir haben ihm ausdrücklich auch weitere Hilfen seitens der Erzdiözese angeboten. Daraufhin hat er versichert, er habe im Augenblick keine weiteren Erwartungen an die Diözese."

Das Opfer widerspricht in der BZ: "Ich versichere an Eides statt: dass das Vieraugengespräch mit dem Täter nie stattgefunden hat, noch Zeit oder Ort terminiert waren. Dass ich nie behauptet habe, dass das Treffen stattgefunden habe." Er habe auch nie behauptet, dass Zeit und Ort für die Begegnung vereinbart waren. Ein allgemeines Hilfsangebot habe es gegeben, aber auf wiederholte Nachfrage sei es nie konkret geworden: "Das einzig Konkrete war ein Gesprächsangebot mit der Erzdiözese. Zu dem war ich auch bereit und bat um einen Mediator oder Rechtsbeistand, den ich nicht bekam. Deshalb kam kein Gespräch mit der Diözese zustande."

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Autor: Jens Schmitz