Nach üppigen Gehältern steht jetzt auch die Höhe von Pensionen einiger Krankenkassen-Vorstände in der Kritik.
BERLIN. Früher war alles ganz einfach. Die Geschäftsführer der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Rahmen der so genannten Dienstordnung (DO) wie Landesbeamte bezahlt und konnten höchstens das Gehalt eines ...