Account/Login

Freispruch – Schuss nicht zu beweisen

Thomas Loisl Mink
  • Fr, 04. Juni 2010
    Schwörstadt

     

67-jähriger Rentner zu Geldstrafe wegen Munitionsbesitz verurteilt / Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung.

SCHWÖRSTADT. Weil er mit seinem Gewehr auf einen vorbeifahrenden Lastwagen geschossen haben soll, stand ein 67-jähriger Rentner in Lörrach vor dem Amtsrichter. Doch da das Gericht den Vorwurf nicht als sicher bestätigt ansah, sprach es den Mann frei.

Er sei am 7. Mai 2009 auf der B 34 gefahren und habe am Straßenrand einen Mann mit entblößtem Oberkörper und kurzen Hosen gesehen, der mit einem länglichen Gegenstand hantiert habe, berichtete der Lkw-Fahrer. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel