Das Bundesverfassungsgericht kippt nach der Fünf-Prozent-Hürde auch die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl.
Bei der Europawahl am 25. Mai werden die deutschen Abgeordneten ohne künstliche Prozenthürde gewählt. Das Bundesverfassungsgericht hat die im Sommer beschlossene Drei-Prozent-Hürde jetzt für grundgesetzwidrig erklärt. Geklagt hatten 19 Kleinparteien, darunter die Piraten, ...