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Für die Rente zählt jeder Monat

  • Eberhard Abelein

  • Fr, 25. Februar 2005
    Geld & Finanzen

     

BZ-SERIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG (3): Arbeit, Kindererziehung oder Pflegeleistungen begründen Rentenansprüche.

Wenn es um die Höhe der Rente geht, zählt jeder Monat, in dem Beiträge gezahlt werden. Beitragszeiten können sein: berufliche Ausbildung, Beschäftigung als Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienst, Bezug von Sozialleistungen (zum ...

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