Auch wenn ein Arbeitnehmer sich rassistisch äußert, kann ein Arbeitgeber ihn nur schwer entlassen. Ein Spezialfall ist die Druckkündigung. Dabei kommt es auf Mitarbeiter oder Kunden an.
In den angeblich sozialen Netzwerken wie Facebook – aber nicht nur dort – findet sich eine Menge Hetze gegen Migranten. Was ist, wenn ein Mitarbeiter oder ein Kollege mit fremdenfeindlichen Kommentaren im Netz oder im Betrieb auffällig wird? IG-Metall-Chef Jörg Hofmann fordert, dass diese Arbeitnehmer entlassen werden sollen. Doch wären solche Kündigungen überhaupt zulässig?
Im vergangenen ...