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Urteil des VGH

Gemeinde und BUND wollen bei Sanierung der Kesslergrube nicht aufgeben

Dora Schöls
  • Di, 20. Juli 2021, 17:18 Uhr
    Grenzach-Wyhlen

     

BZ-Plus BASF darf belastetes Erdreich in der Kesslergrube belassen. BUND und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen sind vom Urteil des Verwaltungsgerichtshof enttäuscht. Es gibt aber noch juristische Möglichkeiten.

Die Kesslergrube direkt am Rhein  | Foto: Erich Meyer
Die Kesslergrube direkt am Rhein Foto: Erich Meyer
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die BASF-Variante der Sanierung der Kesslergrube gescheitert. Am Dienstag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden, die Berufung zurückzuweisen. Unter anderem sieht das Gericht den Umweltverband nicht als klageberechtigt. Der BUND und Bürgermeister Tobias Benz zeigen sich ...

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