BASF darf belastetes Erdreich in der Kesslergrube belassen. BUND und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen sind vom Urteil des Verwaltungsgerichtshof enttäuscht. Es gibt aber noch juristische Möglichkeiten.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die BASF-Variante der Sanierung der Kesslergrube gescheitert. Am Dienstag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden, die Berufung zurückzuweisen. Unter anderem sieht das Gericht den Umweltverband nicht als klageberechtigt. Der BUND und Bürgermeister Tobias Benz zeigen sich ...