In einem viel beachteten Urteil hat das Freiburger Verwaltungsgericht den Einspruch von Anwohnern gegen die Ettenheimer After-Work-Party abgelehnt. Doch so richtig Freude mag bei der Entscheidung dann nicht aufkommen.
Denn als unstrittig darf wohl gelten, dass die direkten Nachbarn zum Veranstaltungsquartier Rohanhof/Rathausvorplatz von Feierstimmungen ...