Mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland stellen wir anhand einzelner Fälle ihr Rechte als Patient vor. In Teil 1: Kein Arzt darf seinem Patienten die Mitnahme des Röntgenbilds verweigern – als Leihgabe.
Die Röntgenbilder wollte die Orthopädin nicht mehr rausrücken. Zwar waren Erika Antons Rückenschmerzen nach der Behandlung kaum weniger geworden, aber dass die Patientin nun einen neuen Arzt aufsuchen wollte und zu diesem Zweck auch noch die Röntgenbilder ...