Die Bauvoranfrage für einen Getränkemarkt im Ettenheimer Gewerbegebiet Radackern IV ist abgelehnt worden. Über die Vorgehensweise ist der Händler verwundert. Die Stadtverwaltung gibt Gründe dafür an.
Nur wenige Minuten dauerte am Dienstag vergangener Woche die Besprechung im Bau-, Umwelt- und Technik-Ausschuss Ettenheim über den Tagungspunkt, ob ein Getränkemarkt im Gewerbegebiet Radackern IV in der Stückle-Straße angesiedelt werden darf. Eine Veränderungssperre hatte der Gemeinderat für das Gewerbegebiet bereits in seiner Sitzung ...