An erster Stelle steht der Dialog
Leonhard Kehnscherper (dpa)
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Sa, 19. August 2017
Haus & Garten
Wenn sich Mieter über laute Nachbarn ärgern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen.
In ihrer Wohnung haben Mieter auch ein Recht auf Ruhe. Allerdings kann man in einem Mehrparteienhaus nicht immer davon ausgehen, dass alle anderen immer genau dann ruhig sind, wenn man einmal abschalten möchte. Was aber kann man gegen Lärm aus der Nachbarwohnung tun? Eine Anleitung in fünf Schritten:
Mit dem Nachbarn redenKinderlärm ist zwar grundsätzlich hinzunehmen, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2015 (Az. VIII ZR 197/14). Aber auch hier kann sich ein freundliches Gespräch lohnen.
Lärmprotokoll anfertigen
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