Genau unter die Lupe nehmen
Besichtigung ist vor Kauf des Altbaus unabdingbar.
Vor dem Kauf eines älteren Hauses sollte man sich eingehend über den Zustand und bereits durchgeführte Sanierungsarbeiten informieren. Denn es ist üblich, im Kaufvertrag die Haftung des Verkäufers für Mängel auszuschließen. Das schreibt die Wüstenrot Bausparkasse in einer Pressemitteilung.
Der Verkäufer hafte daher nur dann, wenn er ihm bekannte gravierende Mängel verschwiegen hat, die bei einer Besichtigung nicht erkennbar ...