Kein Scherz: Deutsche Gerichte müssen sich mit dem Füttern von Vögeln beschäftigen. Die Urteile fallen recht unterschiedlich aus, doch klar ist: Gegen Futterhäuschen und Meisenknödel ist nichts einzuwenden.
Dem Mieter einer Wohnung wird das Recht zugesprochen, Singvögel in der kalten Jahreszeit auf dem Balkon, der Terrasse oder von den Fensterbänken aus zu füttern (Ag Frankfurt, Urteil 17.12.1975, 33 C ...