Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt mehr als nur die eigenen vier Wände, ihm gehört auch ein Anteil am Gemeinschaftseigentum. Ein nicht unwesentliches Kriterium beim Kauf.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt mehr als nur die eigenen vier Wände. Ihm gehört immer auch ein Anteil am Gemeinschaftseigentum. Vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag sollten deshalb auch die Flurflächen, das Dach, die Außenfassade und das Grundstück in ...