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Zuschlag, Einspruch und wieder Einspruch

Hin und Her um Blume-Areal

Hermann Jacob
  • So, 01. März 2009, 18:04 Uhr
    Maulburg

     

Die Zwangsversteigerung des Blume-Areals ist noch nicht rechtskräftig. Dass der Einspruch gegen den Zuschlag vom Landgericht zurückgewiesen wurde, wird offenbar ebenfalls angefochten

Um die Versteigerung des Maulburger Blume-Areals wird hart gerungen  | Foto: Wolfgang Roth
Um die Versteigerung des Maulburger Blume-Areals wird hart gerungen Foto: Wolfgang Roth
MAULBURG (jac). Das Landgericht hat den Einspruch gegen den ...

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