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Amtsgericht

Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma muss sich wegen fehlender Sozialabgaben verantworten

  • Sa, 07. November 2015
    Müllheim

     

Der Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus einer Müllheimer Umlandgemeinde soll zwischen April und Dezember 2012 einigen Mitarbeitern nicht den vorgeschrieben Mindestlohn bezahlt, anderen wiederum den Arbeitslohn in bar ausgezahlt und damit Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben. Der Fall wurde nun vor dem Müllheimer Amtsgericht verhandelt.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger wurde nicht allen Mitarbeitern ausgezahlt.   | Foto: dpa
Der Mindestlohn für Gebäudereiniger wurde nicht allen Mitarbeitern ausgezahlt. Foto: dpa
Der heute 38 Jahre alte Kleinunternehmer ist 1994 als 17-Jähriger aus dem Kosovo nach Deutschland geflüchtet. Zunächst hat er mit Gelegenheitsjobs, später als angestellter Gebäudereiniger für seinen Unterhalt gesorgt. "Dann hatte ich ...

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