Justizminister Heiko Maas will den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere von Frauen, verbessern. Zu diesem Zweck will er Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen.
So soll es strafbar sein, die Angst eines Opfers vor einem "empfindlichen Übel" sexuell auszunutzen. Der Justizminister hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der der Badischen Zeitung vorliegt. Danach soll im Strafgesetzbuch künftig ...