Bundesverfassungsgericht bestätigt die Zwansgmitgliedschaft in der IHK-Organisation.
KARLSRUHE. Auch künftig sind alle Unternehmen und Gewerbetreibende zwangsweise in ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) organisiert. Die Klage einer so genannten IHK-Verweigererin wurde gestern vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pflichtmitgliedschaft verletze keine Grundrechte von ...