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Kampf der Zwangsheirat

Christian Rath
  • Di, 10. Januar 2006
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Die Bundesregierung will das Nachzugsalter für ausländische Ehegatten auf 21 Jahre anheben.

Um Zwangsheiraten zu erschweren, sollen die nachziehenden ausländischen Ehegatten mindestens 21 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Innenministeriums vor. Vorbild sind ähnliche Regelungen in Dänemark und den Niederlanden. Doch in Deutschland gibt es Probleme mit dem Grundgesetz, das Ehe und Familie besonders schützt.

Niemand weiß genau, wie viele in Deutschland lebende Frauen gegen ihren Willen heiraten mussten. Experten schätzen, dass es mindestens einige zehntausend sind. Und Jahr für Jahr ...

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