Account/Login

Erklär’s mir

Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Barbara Schmidt
  • Fr, 28. Dezember 2018, 00:00 Uhr
    Erklär's mir

     

Wenn du zu Weihnachten ein Spielzeug geschenkt bekommen hast, das kaputt ist, kannst du es umtauschen. Doch gilt das für alle Weihnachtsgeschenke? Erklär’s mir!

Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen?  | Foto: dpa
Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen? Foto: dpa
Ist ein Geschenk kaputt, gehst du am besten mit deinen Eltern in das Geschäft, in dem das Spielzeug gekauft wurde, und verlangst entweder eine Reparatur oder einen Ersatz oder das Geld zurück.

Anders sieht es aus, wenn das Spielzeug fehlerlos funktioniert, es dir aber nicht gefällt. Dann hast du keinen Anspruch auf einen Umtausch. Du kannst aber trotzdem in das Geschäft gehen und fragen, ob sie das Spielzeug netterweise zurücknehmen und dich für das Geld etwas anderes aussuchen lassen. Die meisten Geschäfte sind dazu bereit, weil sie wissen, dass zu Weihnachten nicht immer das Richtige verschenkt wird. Allerdings solltest du dich beeilen, denn ein Umtausch ist oft nur in den ersten Wochen nach dem Fest möglich. Außerdem darf die Verpackung nicht aufgerissen sein, und den Kassenzettel brauchst du normalerweise auch. Einfacher ist es mit dem Umtausch, wenn dein Geschenk im Internet gekauft wurde. Dann hast du zwei Wochen Zeit, das Spielzeug zurückzuschicken – egal ob es kaputt ist oder nicht.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 28. Dezember 2018: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel